Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Ihre Empfehlung ist GOLD wert!
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann sichern Sie sich eine wertvolle Goldprämie!
Empfehlen Sie uns einen Immobilieneigentümer, der einen Verkauf plant. Kommt durch Ihre Empfehlung ein erfolgreicher Immobilienverkauf zustande, bedanken wir uns bei Ihnen mit einer ¼-oz-Krügerrand-Goldmünze aus echtem Gold.
So einfach kann es sein, mit einer guten Empfehlung Gold zu verdienen!
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie:
- Golisch & Hervay Immobilien kennt das Objekt noch nicht.
- Die Immobilie befindet sich in der Region Augsburg.
- Es besteht noch kein Maklerauftrag.
- Die Immobilie wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten.
- Durch Ihre Empfehlung kommt ein erfolgreicher Immobilienverkauf über uns zustande.
So funktioniert es:
Sie kennen jemanden aus Ihrem Freundes-, Bekannten- oder Familienkreis, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Informieren Sie uns über unser Empfehlungsprogramm. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Nach erfolgreichem Verkauf erhalten Sie Ihre ¼-oz-Krügerrand-Goldmünze als Dankeschön.
Jetzt Immobilie empfehlen und Gold sichern!

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
